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   VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1328/90   

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VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1328/90 (https://dejure.org/1992,7468)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.1992 - 2 S 1328/90 (https://dejure.org/1992,7468)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - 2 S 1328/90 (https://dejure.org/1992,7468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abwasserbeitrag: Abstellen auf im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht geltende Satzung - Außenbereichsgrundstück und Verteilungsmaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1328/90
    Die vom Bundesverwaltungsgericht (NVwZ 1987, 420) und vom Verwaltungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO vertretene Auffassung, eine derartige Verteilungsregelung sei zulässig, könne sich nur auf Grundstücke im beplanten oder nichtbeplanten Innenbereich, nicht dagegen auf Grundstücke im Außenbereich beziehen.

    Dies wurde auch in der Rechtsprechung bisher immer für zulässig gehalten, und zwar nicht nur, wie die Klägerin meint, für Grundstücke im Gebiet eines Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1986, NVwZ 1987, 420), sondern auch für bebaute Grundstücke des Außenbereichs (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.10.1984 - 2 S 2803/82 - Beschluß vom 21.5.1990 - 2 S 3285/89 -).

    Denn hier gilt gemäß § 26 Abs. 2 AbwS 87 als zulässige Zahl der Geschosse die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.10.1988 - 2 S 2568/86 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, NVwZ 1987, 420 = DVBl. 1987, 630).".

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1984 - 2 S 2803/82

    Entwässerungsbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag - einzelne Fragen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1328/90
    Sachgerecht ist die Regelung, daß im Außenbereich bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse maßgebend ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.10.1984 - 2 S 2803/82 -).

    Dies wurde auch in der Rechtsprechung bisher immer für zulässig gehalten, und zwar nicht nur, wie die Klägerin meint, für Grundstücke im Gebiet eines Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1986, NVwZ 1987, 420), sondern auch für bebaute Grundstücke des Außenbereichs (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.10.1984 - 2 S 2803/82 - Beschluß vom 21.5.1990 - 2 S 3285/89 -).

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1328/90
    Bei der Heranziehung zu Abwasserbeiträgen ist auf die für den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht geltende Beitragssatzung abzustellen (vgl BVerwG, Urteil vom 22.8.1975, BVerwGE 49, 131, 136).

    Denn bei der Heranziehung zu Abwasserbeiträgen ist auf die für den Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht geltende Beitragssatzung abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.8.1975, BVerwGE 49, 131, 136).

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1328/90
    Diese in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.1.1979, BVerwGE 57, 240; Urteil vom 7.3.1980 - 4 C 40.78 -) als sachgerecht anerkannten Verteilungsvorschriften werden in § 26 Abs. 5 AbwS 1987 in rechtlich bedenkenfreier Weise auf Grundstücke im Außenbereich übertragen.

    Daher war es nicht erforderlich, in der Verteilungsregelung für Außenbereichsgrundstücke auf derartige Sonderfälle Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.1.1979, BVerwGE 57, 240 in bezug auf die Erforderlichkeit der Festlegung einer Umrechnungsformel für Baumassenzahlen).

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1328/90
    Zudem wirkt sich bei großen Grundstücken die in der Satzung geregelte Begrenzung der Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 m von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze beitragsmindernd aus (vgl. § 28 Abs. 1 b AbwS 1987; vgl. BVerwG, Urteil vom 10.6.1981, BVerwGE 62, 308).
  • BVerwG, 07.03.1980 - 4 C 40.78

    Beitragssatzung - Erschließungsaufwand - Prozentsätze - Tabelle -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1328/90
    Diese in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.1.1979, BVerwGE 57, 240; Urteil vom 7.3.1980 - 4 C 40.78 -) als sachgerecht anerkannten Verteilungsvorschriften werden in § 26 Abs. 5 AbwS 1987 in rechtlich bedenkenfreier Weise auf Grundstücke im Außenbereich übertragen.
  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 2.75

    Einmaliges Entstehen der Beitragspflicht; Rückwirkung von Beitragssatzungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1328/90
    Das erfordert der Rechtsgrundsatz der Einmaligkeit der Entstehung der (abstrakten) Beitragspflicht, der besagt, daß die einmal entstandene Beitragspflicht nicht nachträglich zu einem anderen Zeitpunkt und in anderer Höhe noch einmal entstehen kann (vgl. Driehaus, NJW-Schriften 42, 3. Aufl., Rdnr. 505, 694; BVerwG, Urteil vom 20.1.1978 - 4 C 2.75 -, Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 26 S. 25 (27).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 2 S 143/18

    Rechtswidrigkeit einer Beitragserhebung wegen Verstoß gegen das Gebot der

    Denn das Entstehen der abstrakten Beitragsschuld setzt neben dem Vorhandensein einer nutzbaren öffentlichen Einrichtung und einem bebaubaren Grundstück, das tatsächlich und rechtlich an diese Einrichtung angeschlossen werden kann, das Vorhandensein einer wirksamen Beitragssatzung voraus (vgl. Senatsurteil vom 27.02.1992 - 2 S 1328/90 -, juris, Rn. 18 f.).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die brandenburgische Regelung wegen Verstoßes gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot für verfassungswidrig erklärt und stellt sich dieses Rückwirkungsproblem nach der baden-württembergischen Rechtslage nicht, weil nach dem KAG Baden-Württemberg für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht - anders als nach brandenburgischer Rechtslage (dazu BVerfG, Beschluss vom 12.11.2015 - a.a.O., Rn. 45 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg) - seit jeher nicht die erste Beitragssatzung mit formellem Geltungsanspruch, sondern die erste rechtswirksame Beitragssatzung maßgeblich ist (vgl. Senatsurteile vom 27.02.1992 - 2 S 1328/90 -, juris, Rn. 18 und vom 31.03.2014 - 2 S 2366/13 -, juris, Rn. 27), mit der Konsequenz, dass auch die Festsetzungsverjährung erst mit Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung zu laufen beginnt.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2009 - 2 S 1396/09

    Beitragspflicht bei Außenbereichsgrundstück; Inanspruchnahme der Leistung als die

    Die in § 7 Abs. 3 AbwBS getroffene Regelung begegnet nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 27.2.1992 - 2 S 1328/90 - Juris) auch insoweit keinen Bedenken, als sie sich auf bebaute Grundstücke in Außenbereich bezieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13

    Wasserversorgungsbeitrag; Entstehen der Beitragsschuld; absolute zeitliche

    Ohne (wirksame) Satzung kann aber keine Beitragspflicht entstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.1992 - 2 S 1328/90 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93

    Erschließungsbeitragsrecht: vorhandene Erschließungsanlage

    Denn eine satzungsrechtliche Verteilungsvorschrift muß nicht für jeden nur denkbaren Erschließungsbeitragsfall, sondern nur für die in dem Gemeindegebiet in Betracht kommenden Fälle eine Regelung enthalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, BVerwGE 62, 308, 311; Urteil vom 26.1.1979, BVerwGE 57, 240; Urteil des erk. Senats vom 1.3.1990 - 2 S 2395/89 - Urteil vom 27.2.1992 - 2 S 1328/90 -).
  • VG Schwerin, 10.10.2011 - 8 A 560/10

    Schmutzwasserbeitrag für Wochenendhaussiedlung; Anschlussbeiträge bei bereits zu

    etwa OVG NW, Urt v. 6. April 1976 - II A 121/76 -, OVGE 32, 41 (42); Urt. v. 31. Oktober 1984 - 2 A 1156/84 -, OVGE 37, 188 (192); Urt. v. 7.September 1993 - 2 A 169/91 -, StuGR 1994, 57 (60 f.); VGH Bad-Württ, Urt. v. 27. Februar 1992 - 2 S 1328/90 - juris LS 2 und Rn. 19; OVG M-V, Beschl. v. 22. September 2004 - 1 M 166/04 - juris Rn. 7 ff.; ferner VG Schwerin, Urt. v. 28. September 2005 - 4 A 1265/02 - juris Rn. 103; weitere Nachweise bei Driehaus, in: ders. Kommunalabgabenrecht (Stand: März 2011), § 8 Rn. 492; Birk, ebenda, § 8 Rn. 685b; Quaas, Kommunales Abgabenrecht, 1997, Rn. 136 mwN.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 2 S 2590/96

    Vergnügungssteuer - zur Differenzierung der Steuersätze nach dem Aufstellungsort

    Es bedarf jedoch keiner Regelung von Fällen, mit denen nach der konkreten Situation im Gemeindegebiet nicht zu rechnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.1.1973, BVerwGE 57, 240, 249: Regelung einer Umrechnungsformel Baumassenzahl/Geschoßzahl für die Anwendung des Vollgeschoßmaßstabs auf Industriegrundstücke nur erforderlich, wenn nach der konkreten Situation einer Gemeinde mit der Veranlagung von Industriegrundstücke zu rechnen ist. Vgl. ebenso VGH Bad. Württ., Urteil vom 27.2.1992 - 2 S 1328/90 - in bezug auf die Erforderlichkeit eines für die Veranlagung von Sendetürmen im Außenbereich geeigneten Verteilungsmaßstabs).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 2 S 3069/94

    Heranziehung zu Beiträgen für eine leitungsgebundene öffentliche Einrichtung im

    Dabei muß es sich um eine im Hinblick auf die in § 2 S. 2 KAG aufgeführten Mindesterfordernisse rechtsgültige Satzung handeln (vgl. Driehaus/Birk, KAG, § 8 Rdnr. 673; Faiss, § 10 KAG Bad.-Württ., Rdnr. 31; Seeger/Gössl, KAG, § 10, Bem. 5 S. 144f. unter Bezugnahme auf das Urteil des erk. Senats vom 27.2.1992 - 2 S 1328/90 -).
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